Das Heilpraktikergesetz -
erlassen zur Vernichtung des Heilpraktikerberufs
Wiege und Grab zugleich - und dann doch wieder die Wiege
Wiege und Grab zugleich – und dann doch wieder Wiege...
In Deutschland hielten die Auseinandersetzungen um ein Kurierverbot für Nichtärzte an. Um gemeinsam für die Sicherung des Berufsstandes eintreten zu können, formierten sich die naturheilkundlich behandelnden Laien in Berufsverbänden. Es entstanden die ersten Heilpraktikerschulen, an denen Nachwuchs ausgebildet und vor Heilpraktikerkollegen einer “kollegialen Abschlussprüfung” unterzogen wurde. Jedoch hatte diese Prüfung für den Absolventen - wie auch heutzutage - keinerlei rechtliche Bedeutung.
Die Nationalsozialisten wollten die Bestrebungen um Anerkennung des Berufsstandes und organisierte Ausbildung beenden und die Heilkunde ausschließlich von Ärzten ausüben lassen. Dabei konnten sie aus politischen Gründen nicht einfach die Tätigkeit der Laienheilkundigen verbieten, denn dadurch hätten sie das Recht auf Besitzstandswahrung verletzt. Sie wählten eine taktische Vorgehensweise:
Am 17.2.1939 wurde von der nationalsozialistischen Regierung das Heilpraktikergesetz erlassen, in dem es heißt: “Wer die Heilkunde ausüben will, ohne als Arzt bestallt zu sein, bedarf dazu der Erlaubnis” und “...., er führt die Berufsbezeichnung Heilpraktiker” (§1 Abs. 1 und 3). Doch diese Maßnahme sollte den Laienheilkundigen keinesfalls den Schutz eines geregelten Berufsstandes sichern, wie man vermuten könnte. Das Gegenteil war der Fall, denn dem Beruf des Heilpraktikers sollten gleichzeitig “Wiege und Grab” geschaffen werden.
Mit dem Heilpraktikergesetz wurde der Berufsstand erstmals definiert und die Berufsbezeichnung festgelegt. Somit war dies die eigentliche Geburtsstunde des Heilpraktikerberufes. Doch nur einen Tag später wurde der Beruf des Heilpraktikers durch die “Erste Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz” zu Grabe getragen. Alle bis dahin tätigen Laienheilkundigen mussten bis zum 1. April 1939 einen entsprechenden Antrag stellen. Wurde dieser Antrag genehmigt, konnten sie weiterhin in ihrem Beruf arbeiten. Aber es wurde kein Nachwuchs mehr zugelassen. Dies bedeutete langfristig das Ende des Berufsstandes.
Es mutet wie eine Ironie der Geschichte an, dass ausgerechnet der Versuch, den nichtapprobierten Heilkundigen in Deutschland endgültig “auszurotten”, uns heutzutage einen Rechtsanspruch auf die Erlaubniserteilung sichert. Im Jahr 1964 wurde die alte Fassung der “Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz” von den Gerichten als unvereinbar mit dem Recht auf freie Berufsausübung angesehen. Alle Passagen, die nationalsozialistisches Gedankengut enthielten, wurden gestrichen. Heute kann jeder den Beruf des Heilpraktikers ausüben, wenn er die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und die amtsärztliche Überprüfung besteht.
Die Heilpraktiker im Kaiserreich
Über die Jahrhunderte diskutierten Politiker und Ärzte das Für und Wider des Kurierverbotes. Von Bismarck ist der Ausspruch überliefert: “Wem Gott die Fähigkeit zum Heilen gegeben hat, dem soll der Staat sie nicht nehmen.” Dr. med. Löwe-Kalbe vertrat im Plenum des Reichstages des Norddeutschen Bundes die Ansicht, dass trotz des zum “Schutz des Publikums” getroffenen Kurierverbotes für Nichtärzte dieser Schutz nicht gewährleistet sei, denn es gab allerorten Laienheiler. Er schlug vor, “die Approbation solle in Zukunft nur den Titel für die wissenschaftlichen, staatlich geprüften Medizinalpersonen darstellen”, jedoch “solle der Privatmann in der Wahl frei sein, entweder sich von einem wissenschaftlich gebildeten Arzt oder einem Laienheilkundigen behandeln zu lassen.”
Die Kurierverbote für Laien verpflichteten meist gleichzeitig die Ärzte dazu, arme Patienten kostenlos zu behandeln. Deshalb befürworteten auch Ärzte, dass am 26. Mai 1869 der Reichstag des Norddeutschen Bundes das Kuriermonopol aufhob. Nachdem diese Regelung im Jahr 1873 zum Reichsgesetz wurde, stieg die Anzahl der nichtbestallten Heilkundigen rapide an. Überall gab es nun auch offiziell Vertreter der unterschiedlichsten Heilverfahren, zum Beispiel Kräuterheilkundige, Hypnotiseure und Homöopathen.
Wir dürfen nicht übersehen, dass es unter ihnen mit Sicherheit viele schwarze Schafe gab, die mehr Schaden anrichteten, als dass sie nützten. Andererseits wirkten in dieser Zeit auch Laienheilkundige, die mit ihrem Wissen die Naturheilkunde bis in unsere heutige Zeit prägten: der Apotheker Theodor Hahn (1824 - 1883), der Pfarrer Sebastian Kneipp (1821 - 1897) und der Pastor Emanuel Felke (1856 - 1926).
Bahnbrechende Technologien und Erkenntnisse
In den nächsten Jahrzehnten kam es in der wissenschaftlichen Forschung zu Errungenschaften, die unser Weltbild gravierend veränderten. Rudolf Virchow schrieb 1858 sein Buch “Cellularpathologie”, in dem er alle Krankheiten auf Störungen der Körperzellen bzw. ihrer Funktionen zurückführte. Robert Koch entdeckte 1882 den Erreger der Tuberkulose und Alexander Fleming 1928 die Wirkung des Penicillins. Die Entdeckung der Röntgenstrahlen (1895), die Erfindung des Elektronenmikroskops (1931), der Computertomographie und der Kernspintomographie (beide 1973) erweiterten grundlegend die diagnostischen Möglichkeiten und die Horizonte unseres Denkens.
Alles schien plötzlich erklärbar und machbar. Die Konsequenzen und Möglichkeiten dieser bahnbrechenden Entdeckungen faszinierten viele Vertreter der wissenschaftlichen Medizin derart, dass sie die jahrtausendealten Weisheiten der Naturheilkunde vergaßen oder sogar vehement bekämpften. Nichts von all dem alten Wissen schien mehr gültig zu sein.
So kam es, dass sich die Schulmedizin immer mehr von der Naturheilkunde distanzierte.
Es ist vor allen Dingen den Laienheilerinnen und -heilern zu verdanken, dass trotz der triumphalen Erfolge der Naturwissenschaften der Erfahrungsschatz der Naturheilkunde nicht verloren ging.


Der Ruf nach integrativer Medizin wird lauter! Das Ergebnis der Studie zeigt, dass der Wunsch nach Integrativer Medizin auch an der immer stärker werdenden Nachfrage nach Homöopathie liegt.
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