Das bekommen Sie bei uns

Hier die wichtigsten Informationen zu unserem Angebot für Sie

Unser Ziel ist, dass Sie Ihre Ziele erreichen:

Lernen für ´s Leben, für die Prüfung, für die Praxis mit Anita Sprenger - Witte (links), Marie Wortberg (rechts)

Fundierte Ausbildung durch praxis-, unterrichts- und prüfungserfahrene Dozentinnen.

  • Die nebenberufliche Ausbildung umfasst 128 Zeitstunden ( = ca. 170 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten).
  • Sie findet an 10 Wochenenden statt und dauert ca. 6 Monate.
  • Unterrichtszeiten jeweils samstags 14.00 - 20.00 Uhr, sonntags 9.00 - 16.00 Uhr.

Ausbildung in drei Schritten:

  • Einführung in Lerntechniken, Zeitmanagement und Nutzung moderner Medien - damit das Lernen daheim gut gelingt
  • Effektive und solide Vermittlung aller prüfungsrelevanten Inhalte in optimaler Gruppengröße nach dem Motto: "Begeisterung ist Dünger fürs Gehirn" - Ihre erfahrenen Dozentinnen wissen, worauf es ankommt für Prüfung und Praxis.
  • Die Überprüfungsvorbereitung und sämtliches Ausbildungsmaterial sind Bestandteil der Ausbildung und bereits im Preis inbegriffen.

Heilerlaubnis und Therapieverfahren - Führerschein und Auto

Wenn Sie ein Auto fahren möchten, benötigen Sie einen Führerschein (korrekt: Fahrerlaubnis) und ein Fahrzeug. In der Führerscheinprüfung belegen Sie, dass Sie die Kenntnisse und Fähigkeiten haben, um verantwortungsvoll und ohne Menschen zu gefährden im Straßenverkehr unterwegs sein können. Das nötige Wissen erlangen Sie in einer Fahrschule, danach absolvieren Sie Ihre Führerscheinprüfung. Und dann suchen Sie sich aus der Vielfalt der Automodelle Ihre Lieblingsmarke aus und die Art von Auto, die zu Ihnen passt - geräumiger Familienkombi, elegante Limousine oder schnittiger Sportwagen. Und natürlich soll auch die Farbe Ihnen gefallen... Ihre Fahrschule verkauft Ihnen dieses Auto nicht, sondern bereitet Sie so vor, dass Sie das unverzichtbare Wissen haben, um jede Automarke rechtskonform, verantwortungsvoll und sicher fahren zu können...

Ähnlich ist es bei der Ausbildung zum Heilpraktiker für Psychotherapie. Wenn Sie die Psychotherapie ausüben möchten, benötigen Sie ebenfalls eine Erlaubnis (also die „Heilerlaubnis" = Heilpraktikerprüfung). Bei der Überprüfung belegen Sie, dass Sie Ihre Patienten nicht gefährden und Gefahren durch die richtige Diagnose und Einschätzung der Situation erkennen und vermeiden. Sie lernen zum Beispiel auch, wann ein Mensch nach anerkannten Diagnoseregeln „noch" psychisch gesund, wann er psychotherapiebedürftig bzw. dringend einer ärztlich-medizinischen Behandlung bedürftig oder gar suizidgefährdet ist. Dies ist die Basis Ihrer Tätigkeit - egal welche psychotherapeutische Methode Sie in Ihrer Praxis einsetzen möchten.

Um verantwortungsvoll und erfolgreich therapieren zu können, brauchen Sie außerdem fundierte Kenntnisse in (mindestens) einem psychotherapeutischen Verfahren. Und es gibt sehr viele unterschiedliche therapeutische Methoden - die ganze Welt der Psychotherapie steht Ihnen offen... Finden Sie Ihre Methode!

Bei uns erlernen Sie gewissermaßen die Verkehrsregeln für Ihren "Psychotherapeuten-Führerschein". Das "Auto" - nämlich Ihr psychotherapeutisches Verfahren - ist aufgrund der vielfältigen Methoden in dieser Ausbildung ganz bewusst nicht mit enthalten. Schließlich wollen Sie nicht „irgendeine" Therapie erlernen, sondern ein Verfahren, das Ihnen und Ihrer Weltanschauung, Ihren Talenten, Ihrer Auffassung von der Heilung der Seele entspricht.

Wir zeigen Ihnen Wege, "Ihr" Therapieverfahren zu finden!

Für viele unserer Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist die Ausbildung bei uns eine sinnvolle Orientierungsphase. 

Bitte beachten Sie:

  • Sie sollten zum Zeitpunkt der mündlichen Überprüfung bereits gute Grundlagen, besser eine abgeschlossene Ausbildung im von Ihnen angestrebten Psychotherapie-Verfahren vorweisen. Diese sind prüfungsrelevant und werden gefragt!
  • Bitte beachten Sie auch die Anmeldefristen für die amtsärztliche Überprüfung bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt. Eine rechtzeitige Anmeldung ist unbedingt erforderlich - die Wartezeit kann je nach Gesundheitsamt 6 Monate bis 2,5 Jahre betragen.

Gerne beraten wir Sie auch zu diesen beiden Themenbereichen.